Leitbild für die Stadt Friedberg (vom 23.09.2001) Präambel

Dieses Leitbild ist eine Vision für eine zukunftsfähige Stadt auf der Grundlage der Beschlüsse der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio 1992. Es bildet die Agenda (Zukunftsplan) für die nachhaltige ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung Friedbergs.

Friedberg ist eine menschenfreundliche Stadt für alle, die dort leben, arbeiten und zu Gast sind.

Alle EinwohnerInnen sind sich ihrer Verantwortung für die nachhaltige Entwicklung und der globalen Folgen ihres individuellen Verhaltens bewusst. Sie übernehmen damit Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere und für nachfolgende Generationen.

Politik und Verwaltung, Organisationen, Institutionen und Gruppen beteiligen sich und unterstützen den Agenda-Prozess in unserer Stadt.

Friedberg ist offen für Abstimmung und Zusammenarbeit mit Nachbar- und Partnergemeinden.


Natur, Landschaft und Landwirtschaft

Mehr als 80 % der 50,2 qkm großen Gemarkung Friedberg sind landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald und Gewässer. Mit diesem kostbaren Gut gehen Politik und Privatpersonen im Sinne der Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst und nach dem Prinzip der Eingriffsminimierung um. Die Erhaltung der natürlichen Grundlagen und der biologischen Vielfalt wird als die Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wohlergehens aller Menschen betrachtet.

Wald

1. Die Aufgabe der Forstwirtschaft besteht in der Wahrung der Funktion der Wälder (wirtschaftliche Nutzung, Gewässer-, Klima- und Bodenschutz, Erholung, biologische Vielfalt usw.), ihres Schutzes und ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung.

2. In den Wäldern werden heimische, standortgerechte Haupt- und Nebenbaumarten bei der Baumartenwahl bevorzugt. Die Altholzphasen der Waldökosysteme werden durch späteren Einschlag verlängert. Auf Kahlschläge wird verzichtet, wenn dadurch eine der o. g. Funktionen beeinträchtigt wird. Sonderbiotope im Wald werden erhalten, nach standörtlichen Gegebenheiten neu geschaffen und durch gezielte Bestandsbehandlung vernetzt. Ökosystemfremde Stoffe (z. B. Ölprodukte) werden reduziert; Pestizide werden vermieden. Altholzinseln werden ausgewiesen. Historische Nutzungsformen, z. B. Niederwald, werden erhalten und gepflegt.

Landwirtschaft

3. Die Ernährung der Bevölkerung ist durch eine leistungsfähige örtliche Landwirtschaft auf Grundlage nachhaltiger und umweltverträglicher Betriebssysteme und Produktionsbedingungen sichergestellt. Die Landwirtschaft trägt zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei.

4. Die Fruchtbarkeit der Äcker wird durch sachgemäße Bewirtschaftung nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenbaus (sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau) erhalten. Ökologischer Landbau wird begrüßt. Auf den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft sollte verzichtet werden. Die Ergebnisse des Pilotprojektes „Gewässerschonende Landbewirtschaftung“ werden umgesetzt. Bei der Anlage von Feldfutterflächen für viehhaltende Betriebe werden Luzerne und Klee bevorzugt. Graswege und Feldraine werden soweit möglich als Strukturelemente erhalten; dort wird auf den Einsatz von Agrochemikalien verzichtet. Bereits überackerte Wege werden wiederhergestellt. Auf das Abflämmen abgeernteter Felder wird verzichtet.

5. Das Grünland wird in seiner Vielfalt durch extensive Nutzung mit dafür ausreichender Mahd und angepasster Düngung oder entsprechender Beweidung erhalten. Entsprechende Viehhaltung wird gefördert. Die Nutzung von brachgefallenen Flächen, z. B. in Form von Beweidung (insbesondere, wenn durch „Bewirtschaftungshindernisse“, z. B. Bäume, Maschinen nicht mehr eingesetzt werden können) wird wieder aufgenommen. Es wird die derzeitige Flächenausdehnung erhalten, wenn möglich erweitert. Grünland wird nicht mehr in Acker umgewandelt.

6. Die Regional- und Direktvermarktung aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird gefördert.

Gewässer

7. Die Ressource Wasser wird als unverzichtbare Lebensgrundlage in Menge und Güte und in Wahrung ihrer vielfältigen ökologischen Funktionen verantwortlich genutzt. Einer überhöhten Grundwasserförderung wird durch Nutzung von Oberflächenwasser als Brauchwasser entgegengewirkt. Die Verwendung des Niederschlagswassers vor Ort hat Vorrang vor schnellem Abfluss.

8. Die Lebensräume der Fließgewässer werden durch Verbesserung der Wassergüte (z. B. durch Verminderung des Stoffeintrages), der Gewässerstruktur (z. B. Beschaffenheit des Bachbettes, des Ufers, des Bewuchses) und Gewährleistung der natürlichen Wasserführung erhalten. Das Gleiche gilt für die Stillgewässerlebensräume, wobei der natürliche Wasserhaushalt gewährleistet wird. Auf das Ausbringen nicht heimischer Tier- und Pflanzenarten wird verzichtet.

Sonstiges

9. Bestehende Hecken und Feldgehölze werden durch schonenden Umgang und sachgerechte Pflege erhalten. Sie werden in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten (in Absprache mit den Landwirten) zur Anhebung des ökologischen und landschaftsästhetischen Wertes und zum Wohle der Landwirtschaft (Verminderung von Erosion, Nützlingsförderung usw.) neu angelegt. Alleen und Einzelbäume werden durch sachgerechte Maßnahmen erhalten. Abgängige Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt, um die Nachhaltigkeit zu sichern. Gefährdungsursachen (z. B. Streusalz) werden minimiert.

10. Die Anlage von Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen wird gefördert. Auf Düngung und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel wird verzichtet, außer im Erwerbsobstanbau. Ein kleinräumiges Nutzungsmosaik mit vielen Kleinstrukturen wird erhalten bzw. neu geschaffen.

11. Hohlwege werden offen gehalten und gepflegt. Sie sind grundgereinigt.

12. Jede/-r Bürger/-in sieht sich verpflichtet, die Landschaft sauber zu halten.


Jugend, Soziales, Bildung, Kultur und Sport

Die Stadt ist Lebens- und Arbeitsbereich für viele Menschen aus Friedberg selbst und seinem Umland. Friedberg bietet ein breit gefächertes Kultur-,
Bildungs- und Freizeitangebot.

In Friedberg gibt es eine politische Kultur, die alle gesellschaftlichen Kräfte
einbezieht und an den Entscheidungen beteiligt. Dabei werden bisher
unterrepräsentierte Gruppen stärker beachtet.

Kinder und Jugendliche werden aktiv an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt, wobei die Verfahren kind- und jugendgerecht ausgestaltet sind. Ihre Ideen, ihre Kreativität und ihre besonderen Ansichten sind eine Bereicherung. Sie einzubeziehen ist für den langfristigen Erfolg von besonderer Bedeutung, weil die Beschlüsse von heute ihre Zukunft bestimmen.

Friedberg hat die für ein gemeinschaftliches Zusammenleben nötige soziale Infrastruktur. Alle städteplanerischen Maßnahmen werden auf die Verträglichkeit mit Prinzipien der Nachhaltigkeit und der gesundheitlichen Verträglichkeit überprüft.

Friedberg ist eine Stadt des Zusammenlebens verschiedener Nationalitäten, Kulturen, Religionen und Konfessionen.

Unterschiedliche Lebensformen werden als Bereicherung der städtischen Wohn- und Lebenskultur empfunden.

Die Würde und die Wertvorstellungen jedes einzelnen Bewohners werden geachtet, seine Persönlichkeit wird geschützt und sein unverlierbarer Eigenwert wird bewahrt. Das Leben in Friedberg wird an gemeinsamen Wertvorstellungen ausgerichtet.

Die persönliche Verantwortung gegenüber der Gesellschaft ist den BürgerInnen bewusst.

In Friedberg wird der sozialen Gerechtigkeit als Voraussetzung für ein friedliches Miteinander große Bedeutung beigemessen. Ein gesellschaftlicher Konsens bei der weiteren Entwicklung Friedbergs ist Ziel.

1. Allen Friedbergerinnen und Friedbergern steht die Mitsprache bzw. Mitbestimmung offen bei der Gestaltung

  • ihrer Stadt,
  • ihrer Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten,
  • der kulturellen Angebote,
  • der Freizeitangebote.

2. Friedberg hat soziale Strukturen, die ein friedliches Miteinander aller Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

3. Wir haben ein bürgernahes Parlament und eine bürgernahe Verwaltung, die den Bedürfnissen aller gesellschaftlichen Gruppen gerecht werden, keinen benachteiligen oder bevorteilen und, wo notwendig, besondere Hilfestellungen geben.

4. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden gefördert.

5. Friedberg pflegt und erweitert internationale Kontakte und unterhält und schafft neue Partnerschaften. In diesem Sinne bezieht Friedberg die Kaserne, die Soldaten und ihre Familien in die Stadtentwicklung ein. Wenn die Kaserne geschlossen wird, wird das von den Amerikanern genutzte Gelände der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

6. Jeder Einwohnerin/jedem Einwohner Friedbergs ist es möglich, in ihrem/ seinem Umfeld friedlich, sicher und in Wohlstand zu leben.

7. Friedberg mit allen Stadtteilen hat ein schönes, historisch gewachsenes Stadtbild. Die BürgerInnen gehen mit ihrer Stadt pfleglich und sorgsam um.

8. Friedberg bietet öffentlich zugängliche Räume und Flächen an. Es gibt genügend Platz für Sport, Spiel und Kommunikation.

9. Friedberg hat ein breites, ortsnahes Betreuungs-, Bildungs- und Sportangebot und setzt sich dafür ein.

10. Friedberg ist eine Stadt mit intensivem kulturellen Leben. Kunst und Kultur werden besonders unterstützt.

11. Die Stadt Friedberg unterstützt sportliche Aktivitäten und fördert Jugendarbeit – besonders im Hinblick auf soziale Integration. Die Vereine werden bei ihrer Funktion zur sozialen Integration unterstützt. Die Voraussetzungen zur Integration werden durch kulturelle Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen gefördert. Das Zusammenleben ist geprägt durch Vielfalt und Akzeptanz.

12. Im Hinblick auf Integration und individuelle Förderung sind uns die Wünsche und Bedürfnisse aller Menschen gleichermaßen wichtig. Die nachbarschaftlichen Beziehungen sing geprägt durch Interesse und gegenseitige Hilfe. Dies trägt auch dem Sicherheitsbedürfnis der BürgerInnen Rechnung.

13 Berufs- und Familienarbeit werden als gleichwertig anerkannt.


Siedlung, Wirtschaft und Ortsteile

Friedberg ist eine Stadt, in der es sich gut wohnen, leben und arbeiten lässt. Friedberg wird durch eine menschen- und umweltfreundliche Siedlungsentwicklung und Wirtschaft geprägt. Diese stellen die Bedürfnisse der BewohnerInnen von Friedberg und seiner BesucherInnen in den Mittelpunkt. Große Projekte wickeln Friedberg und Bad Nauheim gemeinsam ab. Zur menschenfreundlichen Siedlungsentwicklung gehört die Verbesserung der Lebensqualität, die Verbesserung des Siedlungswesens und die Förderung nachhaltiger Flächennutzung.

1. Jeder Bürger und jede Bürgerin ist sich gegenüber nachfolgenden Generationen der Verantwortung bewusst, dass die Erfahrungen, Erkenntnisse und das Wissen über die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, über ihre Geschichte und ihr gesellschaftlich-wirtschaftliches Werden zu bewahren und weiterzugeben sind. In diesem Sinne wird darauf geachtet, dass in der Stadt Friedberg die historische Substanz bewahrt und mit ihren Baudenkmälern verantwortungsvoll umgegangen wird. In den Ortsteilen wird die historisch gewachsene Eigenständigkeit erhalten.

2. Das historische Stadtbild der Kernstadt und der Ortsteile wird gewahrt. Denkmalschutz und Sanierung sind Mittel dazu. Um- und Neubauten ordnen sich in Form und Funktion dem bestehenden Umfeld ein.

3. Die Stadt bemüht sich bei ihrer Entwicklung, Natur und Landschaft zu erhalten. Die Zersiedlung der Landschaft wird verhindert. Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen und die übrigen Wirtschaftszweige handeln auf der Grundlage von Prinzipien der Nachhaltigkeit. Ökologisches und nachhaltiges Wirtschaften (wie z. B. Kreislaufwirtschaft, Energieeinsparung und Regenwassernutzung) ist Voraussetzung für eine sinnvolle Daseinsgestaltung und somit auch dem Gemeinwohl verpflichtet.

4. BürgerInnen, Stadt und Kreis nutzen vorrangig die Angebote ortsansässiger oder ortsnaher Dienstleistungsunternehmen, landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe (z. B. um Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu erhalten, um das Verkehrsaufkommen zu reduzieren und um regionale Produkte zu fördern).

5. Die Stadt und ihre BürgerInnen schaffen Voraussetzungen und attraktive Rahmenbedingungen für den Erhalt und die Ansiedlung von Unternehmen. So werden vorhandene Arbeitsplätze in Friedberg gehalten und neue geschaffen.

6. Durch bewusste Konsumentscheidungen tragen die BürgerInnen Friedbergs zur Förderung fair gehandelter und umweltschonend produzierter Waren bei. Damit werden sie ihrer Verantwortung als VerbraucherInnen für die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen hier und in der ganzen Welt gerecht.

7. Die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung ist gewährleistet.

8. Die Innenstadt wird als lebendiger, vielfältiger und attraktiver Ort erhalten und weiterentwickelt. In den Ortsteilen hat die Eigenentwicklung Vorrang.

9. Insbesondere junge Familien und ältere Menschen finden ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum vor.


Verkehr

Das Grundbedürfnis der Menschen nach Mobilität wird anerkannt. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr auf das
notwendige Maß reduziert werden kann. Die Verkehrsmittel sind optimal
verknüpft. Die Gleichberechtigung aller VerkehrsteilnehmerInnen drückt
sich in einem respektvollen Miteinander aus.

1. Fußgänger/innen – insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Behinderte – fühlen sich in unserer Stadt sicher und wohl. Sie können zentrale Punkte in der Stadt ohne Umwege und Barrieren erreichen.

2. Friedberg ist für Radfahrende attraktiv. Die Radwege sind – besonders entlang der Hauptverkehrsachsen – ausgebaut sowie radial und zirkulär vernetzt. Die Ortsteile sind auf kurzen Wegen an das Radwegenetz angeschlossen.

3. Der Verkehr belastet die Menschen sowohl als Verkehrsteilnehmer/innen als auch als Anwohner/innen oder Besucher/innen hinsichtlich Lärm, Abgasen und Gefahren so wenig wie möglich.

4. Der Öffentliche Personennahverkehr ist bedarfsgerecht weiterentwickelt. Dazu gehört ein attraktives und modern ausgebautes Stadtbussystem.

5. Sowohl der fließende als auch der ruhende Verkehr, besonders der Durchgangsverkehr, ist stark zurückgegangen. Die Straßen und Plätze der Stadt laden zum Bummeln, zum Verweilen und zur Kommunikation ein.

6. Durch eine Politik für eine Stadt der kurzen Wege, durch die Zusammenführung der Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Einkaufen ist der Zwang zur Mobilität auf ein geringes Maß reduziert. Die wohnungsnahe Versorgung der Menschen mit Waren des täglichen Bedarfs in der Kernstadt und in den Stadtteilen ist gewährleistet.


Energie und Ressourcen

In Friedberg werden in allen Lebensbereichen die Grundsätze des geringst möglichen Energieeinsatzes bei einem höchst möglichen Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigt.

1. Gewerbliche und private Baumaßnahmen werden unter den Gesichtspunkten der geringst möglichen Eingriffe in Umwelt und Natur, des geringst möglichen Verbrauches von fossiler Energie und höchstmöglichen Anteils erneuerbarer Energien durchgeführt. Öffentliche Institutionen zeigen (z. B. bei Bauvorhaben, Heizungsanlagen und Ausstattung von Fuhrparks) Vorbildwirkung.

2. Bei der Planung neuer Baugebiete werden Maßnahmen zum Klimaschutz in Form von Energiekonzepten („energiegerechte Bebauung“) ausgearbeitet und entsprechende Techniken integriert. Die Bauvorschriften der Stadt lassen Spielraum für den Einsatz regenerativer Energietechniken und fördern diese. Die Stadt informiert Bauinteressierte über aktuelle Landes-, Bundes-, und EU-Fördermittel. Das Stadtbauamt und das Kreisbauamt sind vernetzt.

3. Die Stadt leistet aktive Informations- und Motivationsarbeit gegenüber privaten und gewerblichen Verbrauchern wie z. B. durch

  • Einrichtung einer marktunabhängigen Energieberatung
  • Durchführung gezielter Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Reduzierung des Ausstoßes von CO2 bis hin zur Auflage eigener Förderprogramme
  • Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister leisten kostenfreie Energieberatung.

4. Die Belastung und der Verbrauch natürlicher Ressourcen werden so gering wie möglich gehalten. Die Verschmutzung von Luft und Wasser, die Belastung durch Strahlung und Lärm sind auf dem geringst möglichen Niveau.

5. Güter mit günstiger Ökobilanz werden bevorzugt produziert und verbraucht.

6. Die Stadt Friedberg nutzt sinnvolle Möglichkeiten, die von ihr benötigte Energiemenge selbst zu produzieren.

7. Praktikable Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten werden eingesetzt. Die Abfallmenge wird stetig reduziert.

8. Bei allen vorgenannten Punkten wird berücksichtigt, dass die Wirtschaftlichkeit Voraussetzung für die Umsetzung ist und entsprechend gefördert und vorangetrieben wird. Wirtschaftlichkeit ist dabei definiert als langfristige und nachhaltige Wirtschaftlichkeit, die auch die Interessen der nachfolgenden Generationen berücksichtigt


Unseren Maßnahmenkatalog finden Sie hier.